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BGH - Entscheidung vom 10.03.1987

VI ZR 244/85

Normen:
BGB § 823 Abs.1, § 1004
GG Art. 5 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Persönlichkeitsrecht 3
BGHR UrhG § 97 Abs. 1 Satz 2 Verletzergewinn 1
DRsp I(145)324a
GRUR 1987, 464
MDR 1987, 748
NJW 1987, 2667
VersR 1987, 778

Der Kläger war von 1957 bis 1970 für den Bundesnachrichtendienst (BND) tätig und ab 1973 als Abteilungsleiter in einem Landesministerium mit Staatsschutzaufgaben beschäftigt. Er verfaßte über die Arbeit des BND in Form [...]
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