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BGH - Entscheidung vom 15.12.1987

VI ZR 285/86

Normen:
BGB § 852 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 852 Abs. 1 Beweislast 1
BGHR BGB § 852 Abs. 1 Fristbeginn 3
BGHR ZPO § 319 Zuständigkeit 1
DRsp I(147)240c-d
JZ 1988, 419
MDR 1988, 487
VersR 1988, 465

Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der G. Bauträger GmbH, die an der Realteilung des der Sch. KG gehörenden Gesamthandvermögens gemäß notariellem Vertrag vom 22. Dezember 1979 beteiligt gewesen ist. In diesem Vertrag [...]
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