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BGH - Entscheidung vom 09.04.1987

VII ZR 43/86

Normen:
Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr in der Fassung von Den Haag (BGBl 1958 II S. 312) Art. 22 Abs. 2a, Art. 5

Fundstellen:
BGHR Warschauer Abkommen Art. 22 Abs. 2a, Haftungshöchstgrenze 1
BGHZ 100, 340
DRsp II(298)105b
MDR 1987, 835
NJW 1987, 1939
VRS 73, 188
VersR 1987, 710
WM 1987, 849

Der Kläger buchte bei der Beklagten einen Flug von Düsseldorf nach Teheran und zurück. Als er am 8. März 1985 den Rückflug antrat, gab er einen Koffer als Reisegepäck auf. Bei seiner Ankunft war der Koffer, dessen [...]
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