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BGH - Entscheidung vom 24.11.1987

VI ZR 65/87

Normen:
BGB § 276 Abs.1

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 14
DRsp I(125)317a-b
MDR 1988, 398
NJW 1988, 765
VersR 1988, 190

Der Kläger begab sich am 2. Oktober 1980 auf Veranlassung seines Hausarztes wegen Beschwerden am linken Knie in die Behandlung des Beklagten, eines Facharztes für Orthopädie. Eine Behandlung mit Spritzen brachte keine [...]
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