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BGH - Entscheidung vom 10.02.1987

VI ZR 68/86

Normen:
BGB § 276, § 823

Fundstellen:
BGHR BGB § 276 Abs. 1 Satz 2 Chefarzt 1
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 5
BGHR ZPO § 138 Abs. 2 Bestreiten, substantiiertes 3
BGHR ZPO § 287 Kausalität 1
DRsp I(125)308a-b
MDR 1987, 656
NJW 1987, 1479
VersR 1987, 686

Der Kläger verletzte sich am Nachmittag des 18. Dezember 1977, einem Sonntag, als Torwart bei einem Fußballspiel am rechten Schienbein. Gegen 17.00 Uhr traf er im Kreiskrankenhaus A. in W. ein. Die Aufnahmeuntersuchung [...]
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