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BGH - Entscheidung vom 28.01.1987

VIII ZR 37/86

Normen:
AGBG § 27, § 28 Abs.2
AVBFernwärmeV § 32 Abs. 1, § 37 Abs. 1, § 37 Abs. 2 Satz 3
BGB § 651
GG Art. 20 Abs. 3, Art. 82 Abs.2 S.2

Fundstellen:
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 AVB FernwärmeV 1
BGHR AVB FernwärmeV § 1 AGB-Gesetz 1
BGHR AVB FernwärmeV § 32 Abs. 1 Altverträge 1
BGHR AVB FernwärmeV § 37 Abs. 1 Verfassungsmäßigkeit 1
BGHR AVB FernwärmeV § 37 Abs. 2 Satz 3 Altverträge 1
BGHR GG Art. 20 Abs. 3 Rückwirkung 1
BGHZ 100, 1
DRsp I(138)520a-b
MDR 1987, 577
NJW 1987, 1622
WM 1987, 506

Die Klägerin betreibt in S. bei H. eine Fernwärmeversorgungsanlage. Durch Vertrag mit der Rechtsvorgängerin der Klägerin vom 29. August 1972 verpflichtete sich die Ehefrau des Beklagten, Fernwärme zur Versorgung ihres [...]
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