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BGH - Entscheidung vom 25.03.1987

IVa ZR 224/85

Normen:
HGB § 98
VVG § 5, Vor §§ 43 ff., § 43
ZPO § 296 Abs. 2, § 419, § 528 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 665 Satz 1 Beweislast 1
BGHR BGB vor § 1 Beweislast 2
BGHR HGB § 93 Abs. 1 Versicherungsmakler 1
BGHR VVG § 43 Abs. 1 Beweisantrag, Ablehnung 2
BGHR VVG § 5 Abs. 2 Versicherungsantrag, geänderter 1
BGHR ZPO § 296 Abs. 2 Nachlässigkeit, grobe 3
BGHR ZPO § 419 Beweiskraft 1
DRsp II(227)136a-b
MDR 1987, 915
NJW 1988, 60

Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen Schadensersatzanspruch geltend, weil die von der durch Vermittlung der Beklagten mit der Streitgehilfin (einer Versicherungsgesellschaft) abgeschlossene Ceschäfts- und [...]
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