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BGH - Entscheidung vom 21.01.1987

VIII ZR 26/86

Normen:
BGB § 284, § 326
HGB § 346

Fundstellen:
BB 1987, 716
BGHR BGB § 249 Wandelungseinwand 1
BGHR BGB § 284 Vorleistungsklausel 1
BGHR BGB § 469 Satz 2 Zweckverbindung 1
BGHR HGB § 346 Internationale Handelsklauseln 1
DB 1987, 882
DRsp II(214)226b-d
MDR 1987, 665
NJW 1987, 2435
WM 1987, 503

Zwischen der Klägerin, die in Pakistan die Herstellung und den Export von Orientteppichen betreibt, und dem Beklagten, einem Teppichhändler, kam im Februar 1984 ein Kaufvertrag über 235 Teppiche verschiedener Sorten [...]
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