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BGH - Entscheidung vom 22.01.1987

I ZR 126/85

Normen:
HGB § 86a Abs. 2

Fundstellen:
BGHR HGB § 86a Abs. 2 Satz 1 Unterrichtungspflicht 1
DB 1987, 1297
DRsp II(210)344a
MDR 1987, 642
WM 1987, 595

Die Klägerin stellt Ausmauerungssteine für Hochöfen her und vertreibt diese. Der Beklagte war für ein französisches Konkurrenzunternehmen der Klägerin in Frankreich tätig. Durch Vertrag vom 30. Juni 1981 vereinbarten [...]
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