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BGH - Entscheidung vom 12.11.1987

I ZR 3/86

Normen:
HGB § 92 Abs. 4, § 87a Abs. 3

Fundstellen:
BGHR HGB § 87a Abs. 3 Nachbearbeitung 1
BGHR HGB § 87a Abs. 3 Nachbearbeitung 2
BGHR HGB § 87a Abs. 3 Versicherungsvertreter 1
BGHR HGB § 92 Abs. 4 Provisionsanspruch 1
MDR 1988, 555
NJW-RR 1988, 546
VersR 1988, 490
Warn 1987, 344

Die Klägerin ist ein Lebensversicherungsunternehmen. Die Beklagte zu 1 war für sie von Januar bis Ende Juni 1983 als Versicherungsvertreterin tätig. Die Klägerin begehrt Rückzahlung von Provisionsvorschüssen in Höhe [...]
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