»... Die Anwendung des § 224 BGB für den Zinsschaden ist rechtsfehlerhaft. Der Zinsschaden ist keine Nebenforderung des Erstattungsbetrages. Er ist auch nicht mit dem Verzugsschaden (RGZ 156, 113, 121) gleichzusetzen. [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!