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BGH - Entscheidung vom 04.02.1987

VIII ZR 355/85

Normen:
BGB § 558, § 852 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 558 Abs. 2 Zurückerhalten 1
BGHR BGB § 852 Abs. 2 Anwendungsbereich 1
BGHR BGB § 852 Abs. 2 Verhandlung 1
DB 1987, 886
DRsp I(133)317a-c
MDR 1987, 575
NJW 1987, 2072
WM 1987, 596
WuM 1987, 154

Die Klägerin verpachtete der Beklagten mit schriftlichem Vertrag vom 13. Mai 1968 eine Schank- und Speisegaststätte im Hause K-D, A-St-Str.. In dem Nachtrag vom 14. Dezember 1973 wurde das Pachtverhältnis bis zum 31. [...]
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