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BGH - Entscheidung vom 21.05.1987

IX ZR 77/86

Normen:
BGB § 434, § 439 Abs.1, § 440 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(130)263a-b
WM 1987, 986

(a) »... Die Beschlagnahme des Grundstücks zum Zwecke der Zwangsversteigerung ist ein Rechtsmangel, für den der Grundstücksverkäufer grundsätzlich nach den §§ 434 , 440 BGB einzustehen hat. Dieser Rechtsmangel war hier [...]
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