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BGH - Entscheidung vom 22.01.1987

V ZB 3/86

Normen:
WEG § 10 Abs.2,§ 16, § 5 Abs.4, § 8 Abs. 1, 2, § 10 Abs. 2
ZVG § 56 Abs. 2

Fundstellen:
BB 1987, 641
BGHR BGB § 134 Wohnungseigentum 1
BGHR WEG § 10 Abs. 2 Wohngeldrückstände 1
BGHR ZVG § 56 Satz 2 Wohnungseigentum 1
BGHZ 99, 358
DB 1987, 932
DRsp I(152)127c
MDR 1987, 485
NJW 1987, 1638
Rpfleger 1987, 208
WM 1987, 545

Der Senat entscheidet auf Vorlage des OLG Düsseldorf, das die Klausel in einer Teilungserklärung, wonach der Erwerber von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung für Wohngeldrückstände des Eigentümers haftet, [...]
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