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BGH - Entscheidung vom 14.01.1987

IVa ZR 130/85

Normen:
AGBG § 9 Abs.2 Nr.1
BGB § 652, § 276

Fundstellen:
BGHR AGBG § 2 Abs. 1 Nr. 1 Hinweis, ausdrücklicher 2
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Maklervertrag 1
BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachweis 3
BGHR BGB § 652 Abs. 1 Treuepflicht 1
DB 1987, 1349
DRsp I(138)525a-b
MDR 1987, 564
NJW 1987, 2431
WM 1987, 632
ZMR 1987, 259

Die Beklagte bat am 7. Februar 1983 telefonisch die Klägerin, eine Maklerfirma, ihr die Möglichkeit zur Miete eines Ladengeschäftes nachzuweisen. Mit dem Schreiben vom 9. Februar 1983 bestätigte die Klägerin das [...]
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