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BGH - Entscheidung vom 15.04.1987

3 StR 318/87

Normen:
StPO § 52 Abs.3 S.1

Fundstellen:
DRsp IV(448)152f
NStZ 1987, 373

Die geschiedene Ehefrau des Angekl. sagte nach ordnungsgemäßer Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 3 Satz 1 StPO ) zur Sache aus. Trotz Entlassung entfernte sie sich nach ihrer Vernehmung nicht von [...]
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