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BGH - Entscheidung vom 12.10.1987

II ZR 21/87

Normen:
ZPO § 51

Fundstellen:
BGHR BGB § 714 Gesamthandsanspruch 1
BGHR ZPO § 51 Abs. 1 Prozeßstandschaft, gewillkürte 6
BGHR ZPO § 51 Abs. 1 Prozeßstandschaft, gewillkürte 7
BGHR ZPO § 561 Prozeßstandschaft, gewillkürte 1
DB 1988, 798
DRsp IV(408)171a-c
MDR 1988, 560
NJW 1988, 1585
WM 1988, 635
ZfBR 1989, 185

Der Kläger zu 1 ist Miterbe nach der 1978 verstorbenen R. St. und gehört zusammen mit dem Kläger zu 2 zu den Erben nach der 1976 verstorbenen J. K. Die Erblasserinnen waren Bruchteilseigentümer eines Stücks [...]
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