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BGH - Entscheidung vom 25.11.1987

IVa ZR 160/86

Normen:
BGB § 2339 Nr. 1, § 827

Fundstellen:
BGHZ 102, 227
DRsp I(174)235f
FamRZ 1988, 282
JZ 1988, 314
JuS 1988, 819
MDR 1988, 297
NJW 1988, 822

Die Klägerin will den Beklagten für erbunwürdig erklären lassen, weil er seinen Vater, den Erblasser E G H, getötet hat. Der Beklagte hatte am 21. April 1981 eine Unterredung mit seiner Mutter, die sich über [...]
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