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BGH - Entscheidung vom 08.01.1987

1 StR 683/86

Normen:
StGB § 239a

Fundstellen:
DRsp III(329)90d
EzSt StGB § 239a
GA 1987, 403
JR 1987, 339
JZ 1987, 366
JuS 1987, 914
MDR 1987, 446
NStE StGB § 253 Nr. 3
NStZ 1987, 222

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubes (§ 239 a StGB ) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen entschloß sich der Angeklagte am Morgen des [...]
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