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BGH - Entscheidung vom 30.04.1987

I ZR 8/85

Normen:
BGB § 339, § 278

Fundstellen:
BGHR BGB § 278 Satz 1 Unterlassungsversprechen 1
BGHR BGB § 339 Unterlassungsversprechen 1
BGHR UWG vor § 1 Erfüllungsgehilfe 1
BGHR ZPO § 890 Vertragsstrafe 1
GRUR 1987, 648
MDR 1988, 23
NJW 1987, 3253
WRP 1987, 555
ZIP 1987, 1080

Der Beklagte, der in M einen Teppicheinzelhandel betreibt, hatte am Freitag, dem 25. Februar 1983 mit Werbebeilagen zu den Tageszeitungen 'M' und 'R' geworben. Wegen eines darin enthaltenen Wettbewerbsverstoßes mahnte [...]
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