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BGH - Entscheidung vom 06.03.1987

V ZR 19/86

Normen:
ZPO § 767 Abs. 1, Abs. 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 826 Urteilsmißbrauch 3
BGHR ZPO § 767 Bereicherungsanspruch 1
BGHR ZPO § 767 Einwendungen 1
BGHZ 100, 211
DRsp IV(421)177b-c
DRsp-ROM Nr. 1996/14049
JuS 1988, 345
MDR 1987, 830
NJW 1987, 3266
WM 1987, 1048
ZZP 101, 413

Durch rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. September 1982 wurde der Kläger verurteilt, an die Beklagte 149.493,04 DM sowie - neben weiteren gestaffelten Zinsen - 13,5 % Zinsen aus 128.460,04 [...]
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