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BGH - Entscheidung vom 21.04.1987

1 StR 81/87

Normen:
StPO (1975) § 216, § 231 Abs. 2, § 338 Nr. 5

Fundstellen:
MDR 1987, 877
NJW 1987, 2592
NStE StPO § 231 Nr. 3
NStZ 1988, 421
wistra 1987, 299

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Anstiftung zum Meineid in vier Fällen, wegen Beihilfe zur falschen uneidlichen Aussage in drei Fällen sowie wegen Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren 6 Monaten [...]
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