A. Anrufungsbeschluß und Sachverhalt I. Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 7. Mai 1986 VI R 172/82 (BFHE 146, 496, BStBl II 1986, 707) den Großen Senat gemäß § 11 der Finanzgerichtsordnung ( [...]
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