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BAG - Entscheidung vom 11.02.1987

4 AZR 144/86

Normen:
ZPO §§ 850, 850 e

Fundstellen:
AP Nr. 10 zu § 850 ZPO
BAGE 55, 44
BB 1987, 1743
DB 1987, 1306
DRsp IV(424)130a-b
EzA § 850e ZPO Nr. 1
MDR 1987, 611
NZA 1987, 485
SAE 1987, 275
WM 1987, 769

(a) »Nach der vom BAG fortgeführten Rechtspr. des RAG sind Lohnvorschüsse auf den unpfändbaren Teil des später fällig werdenden Lohns anzurechnen (BAGE 2, 322, 324). Das RAG ist hierbei von einer seit langem [...]
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