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BAG - Entscheidung vom 04.06.1987

6 ABR 70/85

Normen:
BetrVerfG §§ 31, 32, 108

Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 22 SchwbG
BAGE 55, 332
BB 1987, 1951
DB 1987, 2467
DRsp VI(642)254c
EzA § 108 BetrVG 1972 Nr. 6
NZA 1987, 861
SAE 1988, 84

»... Gemäß § 22 Abs. 4 SchwbG a.F. (vgl jetzt § 25 Abs. 4 SchwbG ) hat der Vertrauensmann der Schwerbehinderten (jetzt: Schwerbehindertenvertretung) das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrates und dessen [...]
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