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BAG - Entscheidung vom 02.12.1987

5 AZR 557/86

Normen:
BetrVG § 76, § 77, § 87
FeiertagslohnzahlungsG § 1 Abs. 1 Satz 1
LohnFG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 3
Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer in der niedersächsischen Metallindustrie vom 18. Juli 1984 - MTV - § 2, § 7 Abschnitt I Ziff. 2 Abs. 1

Fundstellen:
AP Nr. 54 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG
BAGE 57, 88
BB 1987, 2456
BB 1988, 1254
DB 1987, 2653
DB 1988, 1401
DRsp VI(616)104a
EzA § 4 TVG Nr. 36
NZA 1988, 663
SAE 1988, 216

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin nach der tariflichen Arbeitszeitverkürzung auf 38,5 Stunden wöchentlich im Rahmen eines Freischichtenmodells einen unbezahlten Freizeitausgleich in Höhe von insgesamt 2,4 [...]
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