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BAG - Entscheidung vom 10.11.1987

1 ABR 55/86

Normen:
ArbGG § 85 Abs. 1, § 96 Abs. 1 S. 2
BetrVG §§ 77 Abs. 1 S. 1, § 23 Abs. 3 S. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 § 99 Abs. 1 S. 1
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 565 Abs. 3 Nr. 1, § 890

Fundstellen:
AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972
AiB 1988, 90
AiB 1995, 184
BAGE 56, 313
BB 1987, 2300
BB 1988, 911
DB 1987, 2420
DB 1988, 611
DRsp VI(642)252a
EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 19
NZA 1988, 255
SAE 1988, 215

A. Der Betriebsrat will erreichen, dass dem Arbeitgeber der Einsatz von betriebsfremden Detektiven zum Zwecke der Überwachung eines Alkoholverbots untersagt wird. Er stützt sich dabei auf eine Betriebsvereinbarung und [...]
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