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ArbG Ludwigshafen - Entscheidung vom 18.03.1987

2 Ca 281/87

Normen:
BGB §§ 611 ff.

Fundstellen:
DB 1987, 1364
DRsp VI(610)203d

»Nach § 630 Satz 2 BGB ist ein ArbGeber verpflichtet, auf Verlangen eines ArbNehmers ein auf Leistung und Führung im Dienste erstrecktes Zeugnis (sogen. qualifiziertes Zeugnis) zu erteilen. Zweifelhaft ist, ob auch [...]
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