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AG Passau - Entscheidung vom 15.07.1987

11 C 724/87

Normen:
GVG § 23

Fundstellen:
DRsp IV(480)222e
FamRZ 1987, 1309

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei der Klage des nichtehelichen Kindes gegen seine Mutter auf Auskunft über Namen und Adresse des leiblichen Vaters um eine vermögensrechtliche Streitigkeit i. S. des § 23 Nr. [...]
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