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AG Köln - Entscheidung vom 05.06.1987

261 C 19/87

Normen:
BGB § 823 Abs.1

Fundstellen:
DAR 1988, 98
DRsp I(145)329a

»... Die Bekl. sind dem Kl. gemäß §§ 823 Abs. 1 BGB , 3 PflichtversG zum Schadensersatz verpflichtet. Denn durch das Zuparken und die von ihm errichtete »Autosperre« hat der Bekl. zu 1) das Fahrzeugeigentum des Kl. [...]
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