»... Die Bekl. sind dem Kl. gemäß §§ 823 Abs. 1 BGB , 3 PflichtversG zum Schadensersatz verpflichtet. Denn durch das Zuparken und die von ihm errichtete »Autosperre« hat der Bekl. zu 1) das Fahrzeugeigentum des Kl. [...]
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