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AG Freiburg im Breisgau - Entscheidung vom 17.03.1987

10 C 4904/86

Normen:
BGB § 564 Abs. 2 Nr. 1

Der Kläger ist Eigentümer des Hausanwesens ... in ... . In diesem Hausanwesen hat er der Beklagten mit schriftlichen Vertrag vom 29.05.1984 am 01. Juni 1984 ein unmöbliertes Zimmer zum Zwecke der Benutzung als Wohnraum [...]
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