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AG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 27.08.1987

33 C 627/87

Normen:
BGB §§ 535, 536

Fundstellen:
DRsp I(133)342a
NJW-RR 1988, 784

Der Bekl. hatte den mit den Kl. abgeschlossenen Wohnungsmietvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. Zur Berechtigung der Anfechtung führt das Gericht aus: »... Die arglistige Täuschung besteht darin, daß die [...]
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