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AG Dortmund - Entscheidung vom 27.08.1987

123 C 411/87

Normen:
HWiG § 1 Abs.2 Nr.1

Fundstellen:
DRsp I(130)275e
MDR 1988, 145
NJW-RR 1988, 314

»Die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluß des Vertrages beruht, sind nicht auf vorhergehende Bestellung der Bekl. (Kunden) geführt worden (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 HausTWG [ HWiG ]). Die Bekl. haben den Mitarbeiter [...]
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