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BayObLG - Entscheidung vom 11.09.1986

BReg 2 Z 35/86

Normen:
WEG § 25 Abs.5
WEG § 26

Fundstellen:
DRsp I(152)129c
MDR 1987, 143
WuM 1987, 166
ZMR 1987, 188

»... Nach § 25 Abs. 5 WEG [WohnEigG] ist ein Wohnungseigentümer nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlußfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezüglichen Rechtsgeschäfts mit ihm [...]
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