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BayObLG - Entscheidung vom 26.06.1986

RReg 1 St 80/86

Normen:
StVO § 8, § 10, § 40 Zeichen 102, § 41 Zeichen 241, § 46

Fundstellen:
BayObLGSt 1986, 67
DRsp II(286)208b-d
OLGSt (n.F.) StVO § 8 Nr. 2
VRS 71, 304
VerkMitt 1986, 85

(b) Zwar ist richtig, daß an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich derjenige die Vorfahrt hat, der von rechts kommt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 StVO ), sofern nicht die Vorfahrt durch Zeichen besonders geregelt ist (§ 8 [...]
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