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BayObLG - Entscheidung vom 12.02.1986

BReg 1 Z 78/85

Normen:
BGB §§ 2197, 2208, 2223

Fundstellen:
BayObLGZ 1986, 34
DNotZ 1986, 549
DRsp I(174)225b-c
FamRZ 1986, 613
Rpfleger 1986, 226

»... Die Erblasserin konnte durch Testament (§ 2197 BGB ) einen TV [Testamentsvollstrecker] mit einem ganz besonders umrissenen Aufgabenbereich einsetzen. Es sollte ihr deutlich hervorgetretener Wille erfüllt werden, [...]
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