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BayObLG - Entscheidung vom 23.05.1986

2 ObOWi 319/85

Normen:
StVO § 39 Abs.2, § 41 Abs.2 Nr.5 Zeichen 241
VwVfG § 44 Abs.4

Fundstellen:
BayObLGSt 1986, 48
DRsp II(286)212a-b
OLGSt (n.F.) StVO § 39 Nr. 2
VRS 71, 309
VerkMitt 1986, 84

An der Zufahrt zu einem Marktplatz, auf dem der Betroffene (Betroff.) parkte, befand sich eine von der zuständigen Verkehrsbehörde aufgestellte rechteckige Tafel, die auf weißem Grund rechts das Verkehrszeichen 241 in [...]
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