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BayObLG - Entscheidung vom 22.07.1986

Allg. Reg. 88/85

Normen:
ZPO § 281

Fundstellen:
BayObLGZ 1986, 285
DRsp IV(413)197a-b
MDR 1987, 59

»...Die Abgabe einer Sache vom Prozeßgericht an das für Wohnungseigentumssachen zuständige Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist für dieses gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 WEG bindend. Diese Wirkung tritt grundsätzlich [...]
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