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BayObLG - Entscheidung vom 26.08.1986

BReg 3 Z 119/86

Normen:
BGB § 1910 Abs.2, § 1919

Fundstellen:
BayObLGZ 1986, 338
DRsp I(169)142c
Rpfleger 1987, 20

Der Senat hatte über die Aufrechterhaltung bzw. Aufhebung einer Gebrechlichkeitspflegschaft zu entscheiden, die für einen Volljährigen Ä ohne dessen vorherige Anhörung Ä nach § 1910 Abs. 2 BGB mit den Wirkungskreisen [...]
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