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BayObLG - Entscheidung vom 24.07.1986

3 Z 3/86

Normen:
BGB § 5 Abs.1

Fundstellen:
BayObLGZ 1986, 301
DRsp I(110)135g

»... Wer bei einer Fahrt auf See, insbesondere infolge Untergangs des Schiffes, verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Untergang des Schiffes oder dem sonstigen die Verschollenheit begründenden [...]
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