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BVerwG - Entscheidung vom 09.05.1986

1 C 39.83

Normen:
AuslG § 2 Abs.1 S.2, § 7 Abs.3

Fundstellen:
BVerwGE 74, 165
DRsp V(549)491a-d
DVBl 1986, 837
DÖV 1986, 966
GewArch 1986, 306
NJW 1986, 3037

(a) »Die Ausländerbehörde ist aufgrund des ihr nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 7 Abs. 3 AuslG [AusländG] eröffneten Ermessens grundsätzlich befugt, durch Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis zu regeln, ob und [...]
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