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BVerwG - Entscheidung vom 14.05.1986

1 C 23.85

Normen:
AsylVfG § 28 Abs.1 S.1

Fundstellen:
DRsp V(549)487c
DVBl 1986, 840

»... Die Anwendung des § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG setzt nicht voraus, daß die aufenthaltsbeendende Maßnahme »unverzüglich« nach der Ablehnung des Asylgesuchs ergeht; die angefochtene Verfügung ist also nicht deshalb [...]
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