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BVerfG - Entscheidung vom 18.10.1986

1 BvR 1426/83

Normen:
BetrVG § 76 Abs. 3 Satz 3, Abs. 5 Satz 3, Satz 4
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 9 Abs. 3 Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Art. 19 Abs. 4 Art. 20 Abs. 3 Art. 92

Fundstellen:
AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung
BB 1988, 342
DB 1987, 2361
DRsp VI(642)255g
NJW 1988, 1135

I. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit sich die Beschwerdeführerin gegen die Auslegung des § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG 1972 wendet. Der von ihr im Zusammenhang mit der Auslegung dieser Bestimmung durch die [...]
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