Auszugsweise - zu § 558 BGB - abgedruckt unter I (133) 315 a-b [mit Anmerkungshinweis]. BB 1986, 2289 BGHZ 98, 235 DB 1986, 2663 DRsp II(298)106f-g JZ 1987, 195 NJW 1987, 187 VersR 1987, 73 WM 1987, 54 WuM 1987, 22 ZMR [...]
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