»... Der Bereitschaftsdienst in der Form der vom AntrG. [Gerichtspräsident] angeordneten »Rufbereitschaft« [Verfügbarhalten an einem bestimmten Ort zur sofortigen Aufnahme von Dienstgeschäften] stellt für die AntrSt. [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!