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BGH - Entscheidung vom 19.03.1986

1 StE 4/85; StB 2 u. 3/86

Normen:
StPO § 112 Abs.3, § 119 abs.3, § 304 Abs.4 S.2, S.3

Fundstellen:
BGHSt 34, 34
DRsp IV(458)145a
EzSt StPO § 304 Nr. 3
MDR 1986, 599
NJW 1986, 1821
NStE StPO § 304 Nr. 1
NStZ 1986, 374
StV 1986, 345

Die Haftbefehle nennen jeweils als Haftgründe Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und den Haftgrund des § 112 Abs. 3 StPO . Die Angekl. haben Beschwerde eingelegt, soweit die Haftbefehle auf den Haftgrund der [...]
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