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BGH - Entscheidung vom 17.12.1986

IVb ZB 144/84

Normen:
BGB § 1408 Abs.2 S.1, S.2

Fundstellen:
BGHR BGB § 1408 Abs. 2 Satz 2 Scheidungsantrag, nachgeholter 1
BGHR BGB § 1408 Abs. 2 Satz 2 Scheidungsantrag, unwirksamer 1
BGHR ZPO § 262 Fristunterbrechung 1
BGHR ZPO § 78 Abs. 2 Nr. 1 Scheidungsantrag 1
DRsp I(165)188a-d
FamRZ 1987, 365
MDR 1987, 480

(a) »... Der am 7. 4. 1981 [zur Niederschrift eines Notars] geschlossene Ehevertrag [, in dem die Parteien den Ausschluß des Versorgungsausgleichs gem. § 1408 Abs. 2 Satz 1 BGB vereinbarten,] ist nicht deshalb [...]
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