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BGH - Entscheidung vom 28.07.1986

2 ARs 182/86

Normen:
JGG § 57 Abs. 1, § 58 Abs. 3, § 84 Abs. 1, § 88 Abs. 5

Fundstellen:
MDR 1986, 952
NStE JGG § 84 Nr. 1

Die Zuständigkeit des Jugendrichters beim AG S für die Einleitung der Strafvollstreckung ergibt sich aus § 84 Abs. 1 JGG . Sie wurde durch die in seinem Aussetzungsbeschluß vom 7. April 1983 ausgesprochene Übertragung [...]
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