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BGH - Entscheidung vom 21.03.1986

V ZR 23/85

Normen:
BGB § 349

Fundstellen:
BB 1986, 1535
BGHZ 97, 263
BGHZ 97, 264
DRsp I(125)296g
MDR 1986, 835
NJW 1986, 2245
WM 1986, 975

Die Klägerin veräußerte durch notariellen Vertrag vom 18. Dezember 1978 ihr im Grundbuch des Amtsgerichts N von H Blatt 0642 verzeichnetes unbebautes Grundstück Gemarkung H Flur 4 Flurstück 549 an ihren Sohn Paul und [...]
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