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BGH - Entscheidung vom 19.02.1986

IVa ZR 58/84

Normen:
AFG (ArbeitsförderungsGArbeitsförderungsG) § 4
BGB §§ 134, 652

Fundstellen:
MDR 1986, 652

Die Beklagte betreibt gewerbsmäßig Konzertvermittlung. Ihrem persönlich haftenden Gesellschafter ist von der Bundesanstalt für Arbeit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes ( AFG ) ein Auftrag zur [...]
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